Verwaltungswirt/in
Schulische Voraussetzung
Einstellungsvoraussetzung ist mindestens die
Fachoberschulreife/ Mittlere Reife oder eine vergleichbare Qualifikation.
Beamtenrechtliche Voraussetzungen
Bei der Einstellung zum 1. August des
jeweiligen Jahres bist du Deutsche bzw. Deutscher oder Mitglied eines
EU-Staates sowie gesundheitlich und charakterlich geeignet. Außerdem trittst du
jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein, hast ein
eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis und bist bei der Einstellung
noch keine 40 Jahre alt (Schwerbehinderte unter 45 Jahre).
Wir treffen eine Vorauswahl anhand der eingereichten Zeugnisse und Unterlagen und laden diesen Bewerberkreis zum Online-Eignungstest ein, den wir vom Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster durchführen lassen. Ende des Jahres finden persönliche Vorstellungsgespräche statt, in denen eine Auswahl zur Einstellung getroffen wird.
Feierlich - und zwar mit der Vereidigung zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf beginnt am 1. August die zweijährige Ausbildung als „Sekretäranwärterin oder Sekretäranwärter" beim Kreis Steinfurt. "Sekretärin oder Sekretär"? Gemeint ist damit die beamtenrechtliche Bezeichnung der Auszubildenden. Die Sekretärin oder der Sekretär bzw. die Verwaltungswirtin oder der Verwaltungswirt in einer Kommunalverwaltung arbeitet nach Ausbildungsende weitgehend eigenverantwortlich als Sachbearbeiterin oder als Sachbearbeiter im eigenen Arbeitsbereich.
Zur
theoretischen Ausbildung besuchst du einmal wöchentlich und in zwei Blocklehrgängen
(je zehn Wochen) das Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster. Der bunte
Fächer-Mix mit z. B. Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunales Finanzmanagement,
aber auch Unterricht in Kommunikation und Verhalten macht die theoretische
Ausbildung sehr vielseitig und anspruchsvoll.
In der praktischen Ausbildung setzt du die Theorie in den verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung um. Erfahrene und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder helfen dir dabei und unterstützen dich! Du wechselst dabei ca. alle zwei bis vier Monate den Ausbildungsabschnitt durch die verschiedensten Abteilungen und Ämter der Kreisverwaltung Steinfurt. Vom Personalamt bis Straßenbauamt, vom Jugendamt bis zum Ordnungsamt lernst du die Vielfältigkeit der Verwaltung kennen.
Die Ausbildung zur Verwaltungwirtin bzw. zum Verwaltungswirt ähnelt der der bzw. des Verwaltungsfachangestellten; sie ist lediglich komprimierter (zweijährige Ausbildung) und erfolgt im Beamtenverhältnis.
Während der Ausbildung erhältst du monatlich sogenannte „Anwärterbezüge“ in ansprechender Höhe von zzt. 1.349,78 € brutto. Bist du verheiratet kommt noch ein Familienzuschlag dazu.
Als Beamtin bzw. Beamter unterliegst du nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. So zahlt dir der Kreis Steinfurt etwa zu den Krankheitskosten eine Beihilfe, die einen Teil der Kosten deckt. Den anderen Teil kannst du durch eine private Krankenversicherung absichern.
In fast allen Bereichen der Kreisverwaltung sind Verwaltungswirtinnen und Verwaltungswirte gefragt. Als „Allrounder“ sind die Einsatzmöglichkeiten ebenso vielfältig und zahlreich wie die Aufgaben der Verwaltung selbst.
So kannst du anschließend als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter z. B. im Straßenverkehrsamt lang ersehnte Führerscheine ausstellen, im Haupt- und Personalamt die monatlichen Gehälter der Beschäftigten der Kreisverwaltung berechnen, in der Kreiskasse Zahlungsvorgänge buchen oder im Jugendamt Unterhaltsvorschüsse für Kinder zahlen.
Ziel der Ausbildung ist es, dich später als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit im mittleren nichttechnischen Dienst einzusetzen. Vorher musst du dich zunächst in einer Probezeit bewähren. Du bist aber bereits während dieser Zeit als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in einem der Arbeitsbereiche der Kreisverwaltung tätig. Der Kreis Steinfurt bildet im Berufsbild "Verwaltungswirtin und Verwaltungswirt" für den eigenen Bedarf aus.
Die Einstellung als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und auf Lebenszeit ist keineswegs mehr selbstverständlich. Der Kreis Steinfurt hat es sich jedoch zum Ziel gesetzt, hieran festzuhalten und dir somit eine attraktive Perspektive zu bieten.
Um auch nach der Ausbildung auf dem aktuellsten Stand zu sein, kannst du dir durch regelmäßige Fortbildungsangebote das notwendige Wissen aneignen. Für besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, im Wege des Aufstiegs die Ausbildung für den gehobenen Dienst (Bachelor of Laws) zu absolvieren und sich weiter zu qualifizieren.
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann schau doch direkt mal bei den aktuellen Stellenangeboten des Kreises Steinfurt rein und bewirb dich online!